Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen (AGB):
Allgemeine Bestimmungen:
Diese Mietbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Mit der Begleichung der Miete wird der Mietvertrag rechtsgültig. Die Miete wird 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
Vertragsgegenstand:
Road-Trip GmbH, als Vermieter, überlässt dem Kunden für die vereinbarte Zeit ein Reisemobil. Der Mietvertrag lautet nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug, sondern auf ein Fahrzeug aus der ausgewählten Fahrzeugkategorie. Steht das Fahrzeug aus unvorhersehbaren Gründen oder technischen Pannen nicht zur Verfügung, bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzfahrzeug. Kommt keine Einigung betreffend Ersatzfahrzeug zustande, haftet Road-Trip GmbH nur für die Rückzahlung von bisher bereits geleisteten Zahlungen. Allfällige Folgekosten können nicht übernommen werden.
In der Miete enthalten sind:
- Fahrzeugversicherung mit Selbstbehalt von Fr. 2000.- pro Schadenfall
- Diebstahlversicherung für das Fahrzeug inkl. Zubehör. Die persönlichen Sachen sind über Ihre private Hausrat- oder Reiseversicherung abzudecken
- Sämtliche Fahrzeugpapiere für Reisen innerhalb von Europa und Marokko (grüne Versicherungskarte) Der Versicherungsschutz ist nur in diesen Länder gültig.
- Bei Pannen und Unfall: Mobilitätsschutz und Rückführung in die CH (gemäss Mobiliar Assistance)
- Schweizer Autobahn-Vignette (weitere Strassen-/Tunnelgebühren sind vom Mieter zu tragen)
- Gratisparkplatz für Privat-PW während der Mietdauer (von Road-Trip GmbH wird keine Haftung übernommen)
Kaution:
Die Kaution von Fr. 1000.- muss bis 14 Tage vor Fahrzeugübergabe eintreffen oder vor Ort bar bezahlt werden. Die Kaution ist nicht Bestandteil der Miete. Sie ist zur Sicherstellung eines allfälligen Selbstbehaltes bei einem Schadenfall vorgesehen. Bei korrekter Rückgabe des Mietfahrzeuges wird die Kaution innerhalb von 30 Tagen an den Kunden zurück erstattet. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten (Ausserordentliche Reinigung, Mehrkilometer usw.) dürfen in Abzug gebracht werden.
Fahrer:
Der Lenker des Fahrzeuges muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens 2 Jahren über einen gültigen Führerausweis der Kategorie B (oder Kat. C1) verfügen. Spätestens bei Überweisung der Restzahlung hat der Kunde eine Fotokopie des Führerscheines an die Road-Trip GmbH zu übergeben. Ist der Fahrer nicht identisch mit dem Mieter, muss dessen Name spätestens bei Vertragsabschluss der Road-Trip GmbH bekannt gegeben werden. Allfällige weitere Fahrer müssen im Mietvertrag erwähnt werden. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind untersagt.
Fahrzeug-Übernahme und Rückgabe:
Die Übernahme des Fahrzeugs erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, am Fahrzeugstandort in 9100 Herisau zu der in der Auftragsbestätigung genannten Zeit. Das gleiche gilt für die Fahrzeug-Rückgabe. Sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe wird ein Protokoll erstellt und der aktuelle Kilometerstand festgehalten. Bitte beachten Sie: Da die Reinigung der Reisemobile exakt geplant ist, bitten wir Sie die Übernahme- und Rückgabe-Zeiten genau einzuhalten. Können Sie das Fahrzeug nicht bis spätestens zur vereinbarten Zeit zurückbringen, bitten wir Sie, uns sofort telefonisch zu benachrichtigen. Bei Überziehen der Mietzeit stellen wir pro angefangene Stunde Fr. 50.- in Rechnung (dies um auch unserem nächsten Mieter das Fahrzeug pünktlich übergeben zu können). Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Wohnmobils ein Schaden entstehen, so müssen wir uns vorbehalten, gegen Sie Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache mit Road-Trip GmbH erlaubt. Unsere Reisemobile sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
Fahrzeugreinigung:
Sie erhalten ein tadellos gepflegtes und vollbetanktes Fahrzeug. Wir erwarten das Fahrzeug im gleichen Zustand zurück. Bei der Rückgabe muss der Treibstofftank wieder gefüllt sein. Vollständige Entleerung des Abwassertanks und Reinigung des WC sind Sache des Mieters. Müssen wir diese Arbeiten durchführen, werden wir Ihnen zusätzlich Fr. 100.- berechnen. Die Innenreinigung des Fahrzeuges wird vom Mieter durchgeführt. Auf Wunsch übernehmen wir diese Arbeiten gegen eine Gebühr von im Normalfall Fr. 200.-. Liegt eine aussergewöhnliche Verschmutzung vor z.B. Polsterung usw. werden wir Ihnen diese Arbeiten nach Aufwand in Rechnung stellen. Die Aussenreinigung des Fahrzeuges wird von uns ausgeführt.
Annullierung:
Im Falle eines Vertragsrücktrittes fällt eine Bearbeitungspauschale von Fr. 200.- an. Im Weiteren wird folgender Anteil an den Gesamt-Mietkosten fällig:
- 61 bis 90 Tage vor Mietantritt: 20 % der Miete
- 60 bis 30 Tage vor Mietantritt: 50 % der Miete
- 29 bis 0 Tage vor Mietantritt: 75 % der Miete
Reparaturen und Haftung:
Der Mieter verpflichtet sich Oel- und Wasserstand mindestens alle 1000 Kilometer zu kontrollieren und das ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benutzen und sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Mieter haftet für alle Schäden aus unsachgemässer oder grob fahrlässiger Bedienung, sowie für Forderungen aus ungesetzlichem Verhalten wie Bussgelder oder Strafen. Werden Reparaturen notwendig, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen diese vom Mieter bis zu einer Höhe von Fr. 200.- ohne weiteres, grössere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters an einen qualifizierten Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden, sofern nicht ein Verschulden des Mieters vorliegt, gegen Vorlage der Originalbelege vom Vermieter zurück erstattet.
Fahrten in ost- oder aussereuropäische Regionen sind nur in Absprache mit dem Vermieter erlaubt (evtl. höherer Versicherungsschutz notwendig). Krisenregionen sind zu meiden.
Verhalten bei Unfällen:
Kommt es zu einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schaden, hat der Mieter grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Auch bei Bagatellunfällen ist mindestens das internationale Unfallprotokoll auszufüllen und durch die Beteiligten unterzeichnen zu lassen. Halten Sie die Situation mit einer Skizze und möglichst auch Fotos und den Adressen allfälliger Zeugen fest. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist sofort (telefonisch) in Kenntnis zu setzen um entsprechende Massnahmen einzuleiten. Auch sind ihm die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen, so dass der Vermieter seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung innerhalb Wochenfrist nachkommen kann.
Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Herisau festgelegt.
Road-Trip GmbH
Buchenstrasse 24
9100 Herisau
+41 76 749 69 19
Web
info@road-trip.ch
www.road-trip.ch